Energieausweiserstellung
Basis der notwendigen Einführung des Energieausweises ist die Richtlinie 2002/91 EG vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Seit 2008 sind Energieausweise für Neubauten verpflichtend, seit 2009 muss gesetzlich vorgeschrieben JEDES Wohn- und Nichtwohngebäude beim Verkauf oder bei der Vermietung (auch Verpachtung) seinen eigenen Energieausweis haben.
Der Energieausweis ist ein unbestechliches „Ökopickerl", das die Immobilien bezüglich des Energieverbrauchs miteinander vergleichbar macht, ähnlich wie bei den Kühl- und Gefrierschränken.
Man kann aber mit dem Energieausweis nicht nur die energetische Qualität von Immobilien vergleichen, er ist auch in der Energieberatung und in der Vorbereitung von Sanierungen ein sehr gutes Werkzeug, um Tendenzen in der Energieeinsparung und thermische Schwächen des Gebäudes aufzuzeigen.
Seit 2008 sind Energieausweise für Neubauten verpflichtend, seit 2009 muss gesetzlich vorgeschrieben JEDES Wohn- und Nichtwohngebäude beim Verkauf oder bei der Vermietung (auch Verpachtung) seinen eigenen Energieausweis haben.
Der Energieausweis ist ein unbestechliches „Ökopickerl", das die Immobilien bezüglich des Energieverbrauchs miteinander vergleichbar macht, ähnlich wie bei den Kühl- und Gefrierschränken.
Man kann aber mit dem Energieausweis nicht nur die energetische Qualität von Immobilien vergleichen, er ist auch in der Energieberatung und in der Vorbereitung von Sanierungen ein sehr gutes Werkzeug, um Tendenzen in der Energieeinsparung und thermische Schwächen des Gebäudes aufzuzeigen.


